AGB

    1. GELTUNGSBEREICH

    Die robin mood FlexCo, im Folgenden „ROBIN MOOD" genannt, schließt Verträge und erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der geltenden Fassung. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen ROBIN MOOD und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, Abweichungen von ROBIN MOOD AGB´s sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von ROBIN MOOD ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch ROBIN MOOD bedarf es nicht. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB der ROBIN MOOD als akzeptiert. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. ROBIN MOOD ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Vertragspartners zu erbringen, insbesondere verpflichtet sie sich zur gewissenhaften Beratung des Vertragspartners und Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer. Grundsätzlich wird der Kunde durch seine Organe vertreten. Diese ermächtigen einen formellen Auftraggeber oder nehmen selbst diese Rolle wahr. Daraufhin sind von diesem ein oder mehrere „Themenführer" festzulegen, die gegenüber ROBIN MOOD als berechtigte Vertreter des Kunden auftreten. Die vom Klienten festgelegten Themenführer vertreten den Klienten gegenüber ROBIN MOOD voll. Eine interne Verletzung von Bevollmächtigung geht nicht zu Lasten von ROBIN MOOD.

    2. UMFANG DER LEISTUNGEN UND NUTZUNGSRECHTE

    2.1.

    ROBIN MOOD entwickelt unter anderem Softwarelösungen, insbesondere die Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung mit dem Markennamen robin mood (nachfolgend „Software"), und stellt zusätzlich Dienst- und Beratungsleistungen zur Verfügung.

    2.2.

    Leistungsnehmer sind Unternehmen, Institutionen, Vereine und Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts, die mit ROBIN MOOD einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Vertrag über die Nutzung der Software abgeschlossen haben und TeilnehmerInnen in ihrer Organisation ermöglichen, über diese Software Stimmungsmessungen und Befragungen durchzuführen.

    2.3. Leistungen und Beschreibung des Dienstes

    ROBIN MOOD entwickelt und stellt dem Leistungsnehmer eine SaaS-Lösung zur Verfügung. Durch regelmäßige anonyme Umfragen erhebt ROBIN MOOD die Zufriedenheit unter den TeilnehmerInnen von Organisationen und stellt die Ergebnisse dem Leistungsnehmer zur Verfügung. Gegenstand der Leistungen von ROBIN MOOD ist u. a. die Einräumung der Möglichkeit und Berechtigung, auf die Software, welche auf Servern gehostet wird, über das Internet zuzugreifen und die Funktionalität der Software nach Maßgabe des jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen. Hierzu zählen auch alle Updates, Verbesserungen und Änderungen des Portals und der Software. Neben der Software bietet ROBIN MOOD auch ergänzend Dienst- und Beratungsleistungen an. Hiervon sind auch alle E-Mails, Daten oder jegliche Korrespondenz, die Angestellte oder Beauftragte im Zuge der Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen für ROBIN MOOD verschicken, umfasst. Die genannten Leistungen betreffend die Nutzung der Software. Diese und die Dienst- und Beratungsleistungen werden nachstehend gesamt als „Leistungen" bezeichnet. Die konkreten Leistungen von ROBIN MOOD ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Ein Anspruch auf Verbesserung oder Modifikation oder auf weitere Funktionalitäten besteht nicht; ebenso bedingt eine Veränderung, Modifikation oder Verbesserung kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die vertragliche Leistung im Wesentlichen bestehen bleibt.

    2.4. Nutzungsvoraussetzungen

    Die Nutzung des Services von ROBIN MOOD ist nur Unternehmern bzw. Unternehmen oder Organisationen, die keine Privatpersonen sind, sowie deren Partnern und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Leistungsnehmer gestattet. Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, die Software tatsächlich nur für die in seinem Betrieb vorgesehenen Befragungen und Stimmungsmessungen zu nutzen. Dem Leistungsnehmer ist es untersagt, die Leistungen von ROBIN MOOD missbräuchlich in Anspruch zu nehmen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn

    • im Rahmen der Nutzung des Dienstes die Privatsphäre oder die Rechte anderer verletzt werden und/oder die Nutzung zu illegalen Handlungen führt oder dazu auffordert;
    • vom Leistungsnehmer Namen, Beschreibungen oder Aktivitäten verwendet werden, die von ROBIN MOOD oder anderen Unternehmen bzw. Personen sowie deren Eigentum schaden können;
    • die technischen Hilfsmittel oder die Methoden des Leistungsnehmers die Funktionsfähigkeit der Software beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.

    2.5. Nutzungsrechte

    Die zur Verfügung gestellte Software ist eine Software-as-a-Service-Lösung, die über den Zugriff auf einen Server nutzbar ist. Eine Überlassung der Software an den Leistungsnehmer erfolgt nicht. Die ROBIN MOOD räumt dem Leistungsnehmer lediglich ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Software ein.

    3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

    Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der ROBIN MOOD sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde gewährleistet, dass alle relevanten Mitarbeiter – unabhängig in welchem Vertragsverhältnis sie zu ihm stehen – rechtzeitig über die Tätigkeiten der ROBIN MOOD informiert werden. Der Kunde wird der ROBIN MOOD zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von ROBIN MOOD wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

    4. BERICHTERSTATTUNG/MELDEPFLICHT

    Die ROBIN MOOD ist verpflichtet, dem Kunden zum Arbeitsfortschritt durch Personen, die für die ROBIN MOOD arbeiten und/oder Dritte, die von der ROBIN MOOD beauftragt wurden, Bericht zu erstatten. Die ROBIN MOOD ist während der Durchführung der vereinbarten Leistung nicht weisungsgebunden. Es ist ihr erlaubt, frei und auf eigene Verantwortung zu handeln. Die ROBIN MOOD ist nicht verpflichtet, an einem bestimmten Ort oder zu bestimmten Zeiten zu arbeiten.

    5. FREMDLEISTUNGEN/BEAUFTRAGUNG DRITTER

    ROBIN MOOD ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung"). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die ROBIN MOOD wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Soweit die ROBIN MOOD notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der ROBIN MOOD. Die Bezahlung besagter Dritter wird ausschließlich von der ROBIN MOOD durchgeführt. Zwischen dem Kunden und besagten Dritten besteht keinerlei Vertragsbeziehung. Für alle beauftragen Drittleistungen, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden schlussendlich nicht verwertet werden, gebührt der ROBIN MOOD das dafür an den Dritten geleistete Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Die ROBIN MOOD hat daher den vollen Entgeltanspruch für alle Drittleistungen, wenn eine Veranstaltung verschoben wird bzw. eine Absage erfolgt, sofern kein Verschulden der ROBIN MOOD daran vorliegt. Begünstigende Stornobedingungen werden dabei von der ROBIN MOOD an den Auftraggeber weitergegeben. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Verschiebungen oder Absagen aufgrund äußerer Einflüsse („höhere Gewalt"), wie beispielsweise Umweltkatastrophen, Terrorakte, Stromausfällen, behördliche Untersagungen, Epidemien oder Pandemien. Die direkte Beauftragung von sachkundigen Dritten durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der ROBIN MOOD und dem Kunden.

    6. TERMINE

    Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und als „Fixtermin" zu bezeichnen und von ROBIN MOOD schriftlich zu bestätigen. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der ROBIN MOOD aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die ROBIN MOOD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Befindet sich die ROBIN MOOD in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der ROBIN MOOD schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    7. PREISE, ENTGELT, VERTRAGSDAUER

    Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Die Preise basieren auf dem erstmaligen Angebot. Es kann zu Preisänderungen kommen. Der Leistungsnehmer wird selbstverständlich von Preisänderungen verständigt und diese werden erst mit der darauffolgenden Rechnungslegung wirksam. Der Leistungsnehmer nimmt dies zur Kenntnis und erhält die Möglichkeit, vor Wirksamwerden der Preisänderung den Vertrag ordentlich aufzulösen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt für die Nutzung der Software nach Auftragserteilung zur Gänze für die gesamte Vertragsdauer fällig. Die ROBIN MOOD ist jedoch nach freiem Ermessen zur Legung von Teil-/Abschlagsrechnungen berechtigt. Sofern im Einzelfall keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag spesen- und abzugsfrei sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, sodass die Zahlung durch unwiderrufliche Gutschrift auf dem Bankkonto der ROBIN MOOD innerhalb von 30 Tagen einlangt. Im Fall, dass Zahlungen aufgrund von Umständen, die vom Leistungsnehmer zu vertreten sind, nicht erfolgt sind oder erfolgen konnten, kann ROBIN MOOD alle entstandenen Mehrkosten (z. B. Kosten der Rücklastschrift, Aufwendungen) dem Leistungsnehmer in der jeweils angefallenen Höhe verrechnen bzw. von diesem deren Ersatz begehren. Bei Zahlungsverzug ist die ROBIN MOOD berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Der Leistungsnehmer ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungs- der sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, ausgenommen von der ROBIN MOOD ausdrücklich schriftlich anerkannte oder durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellte Forderungen. Ist der Leistungsnehmer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, kann die ROBIN MOOD nach eigener Wahl – unbeschadet sonstiger Rechte –

    (i) die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben oder
    (ii) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

    Vertragsdauer und Vertragsauflösung: Die Vertragsdauer betreffend die Nutzung der Software ergibt sich aus dem Angebot. Auslaufmitteilungen haben über den entsprechenden Bereich im Software-Account des Leistungsnehmers zu erfolgen oder sind in Schriftform bzw. per E-Mail an die ROBIN MOOD zu richten.

    8. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

    Das Entgelt ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der ROBIN MOOD gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der ROBIN MOOD. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Außerdem steht dem Gläubiger gemäß § 458 UGB eine verschuldens- und schadensunabhängige Pauschalentschädigung in der Höhe von € 40,00 für den Ersatz seiner Betreibungskosten zu. Für Kosten, die den Pauschalbetrag des § 458 UGB überschreiten, ist wie bisher § 1333 Abs 2 ABGB anzuwenden, der dem Gläubiger einen Anspruch auf Ersatz seiner Betreibungskosten gewährt, soweit er ein Verschulden des Schuldners am Zahlungsverzug beweisen kann. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die ROBIN MOOD sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die ROBIN MOOD nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die ROBIN MOOD für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der ROBIN MOOD aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der ROBIN MOOD schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. In dem Falle, dass die vereinbarte Leistung aus Gründen, die beim Kunden liegen, oder aufgrund einer begründeten vorzeitigen Beendigung des Vertrags seitens der ROBIN MOOD nicht vollendet wird, hat die ROBIN MOOD Anspruch auf die volle Vergütung wie im Voraus vereinbart, abzüglich ersparter Ausgaben.

    9. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG

    Die ROBIN MOOD ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Wege zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich dazu bereit, von der ROBIN MOOD auf elektronischem Wege übermittelte Rechnungen zu akzeptieren.

    10. KENNZEICHNUNG UND REFERENZEN

    Die ROBIN MOOD ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). Jeder Kunde geht mit der Bezahlung des Entgelts die Verpflichtung ein, der ROBIN MOOD die einwandfreie Leistung der projektspezifischen Aufgaben im Rahmen einer Referenzbestätigung innerhalb von zehn Kalendertagen ab Anfrage zu bestätigen.

    11. GEWÄHRLEISTUNG

    Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die ROBIN MOOD, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Die ROBIN MOOD ist verschuldensunabhängig berechtigt und verpflichtet, Fehler und/oder Ungenauigkeiten, die in der Arbeit der ROBIN MOOD nachträglich bekannt werden, zu korrigieren. Die ROBIN MOOD muss den Kunden umgehend darüber informieren. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die ROBIN MOOD zu. Die ROBIN MOOD wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der ROBIN MOOD alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die ROBIN MOOD ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die ROBIN MOOD mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die ROBIN MOOD ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die ROBIN MOOD haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der ROBIN MOOD gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

    12. HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG

    In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der ROBIN MOOD und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute") für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der ROBIN MOOD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute". Die ROBIN MOOD haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen Personenschaden – nur insofern als dass diese das Ergebnis schwerer Verfehlungen (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) sind. Entsprechend gilt dies auch für Schäden, die von dritten, von der ROBIN MOOD beschäftigten Parteien verursacht wurden. Die ROBIN MOOD haftet daher auch nicht für Schäden oder Verluste aus Ereignissen oder Umständen, die nicht von der ROBIN MOOD kontrolliert werden können, insbesondere eine Einschränkung der Infrastruktur, des öffentlichen Verkehrs, der Telekommunikation, Krieg, Terror, höhere Gewalt, Epidemien, behördlichen Untersagungen oder Einschränkungen oder Entscheidungen des Auftraggebers aufgrund solcher Umstände. Sollte die ROBIN MOOD die Leistungen mit Hilfe von dritten Parteien erbringen, gehen alle Gewährleistungs- und Entschädigungsansprüche, die sich gegen die dritte Partei ergeben auf den Kunden über. In diesem Falle hat sich der Kunde vorrangig an die dritte Partei zu wenden. Jegliche Haftung der ROBIN MOOD für Ansprüche, die auf Grund der von der ROBIN MOOD erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die ROBIN MOOD ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die ROBIN MOOD nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die ROBIN MOOD diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der ROBIN MOOD. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

    13. DATENSCHUTZ

    ROBIN MOOD verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden (nämlich Name/Firma, Firmenbuchnummer, Organigramm, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden auf Basis des abgeschlossenen Vertrags sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) aufgrund des berechtigten Interesses von ROBIN MOOD an Kundenbindung und Marketingmaßnahmen für eigene Zwecke auch unter Hinweis auf bereits bisher erbrachte Leistungen. Der Auftraggeber kann der Zusendung elektronischer Post zu Werbezwecken mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten jederzeit widersprechen. Weiters verarbeitet ROBIN MOOD personenbezogene Daten von Mitarbeiter:innen des Kunden (nämlich Name, Organisationseinheit, E-Mail-Adresse) zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen.

    14. VERTRAULICHKEIT

    Die ROBIN MOOD ist zur vollständigen Geheimhaltung bezüglich aller geschäftlichen Angelegenheiten verpflichtet, die der ROBIN MOOD im Laufe der durchgeführten Leistungen bekannt werden – vor allem Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und andere Informationen bezüglich Geschäftsart und/oder -bereich und/oder praktische Tätigkeiten des Kunden. Weiters ist die ROBIN MOOD zur Geheimhaltung gegenüber Dritten bezüglich des Inhalts der vollendeten Arbeit sowie bezüglich aller Informationen und Bedingungen, die zur Vollendung der Arbeit beitrugen, vor allem zu Daten zu den Klienten des Kunden verpflichtet. Die ROBIN MOOD ist nicht zur Geheimhaltung gegenüber Personen, die für die ROBIN MOOD arbeiten oder Vertretern der ROBIN MOOD verpflichtet. Die ROBIN MOOD soll solche Personen zur vollständigen Geheimhaltung verpflichten und ist verantwortlich für jedweden Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht ihrerseits – in demselben Ausmaß, als hätte die ROBIN MOOD selbst die Geheimhaltungspflicht verletzt. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auf unbestimmte Zeit, auch nach Beendigung eines konkreten Vertrages – mit Ausnahme der Auskunftspflicht. Die ROBIN MOOD ist berechtigt, alle persönlichen Daten, die ihr für die Durchführung der Leistungen anvertraut wurden, zu nutzen. Die ROBIN MOOD gewährleistet gegenüber dem Kunden, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, vor allem jene bezüglich DSGVO neu, z.B. Datenschutzerklärung (Informationspflicht auf robinmood.eu)

    15. ANZUWENDENDES RECHT

    Der Vertrag und alle sich daraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie alle Ansprüche zwischen ROBIN MOOD und dem Kunden unterliegen dem Recht der Republik Österreich, ausgenommen UN-Kaufrecht, Kollisionsrechtsregelungen internationalen Privatrechts sowie Regelungen zum Konsumentenschutz. Der Kunde gilt und handelt ausdrücklich als „Unternehmer" und kann auch als Verein, Körperschaft öffentlichen Rechts, Anstalt etc. keinen „Konsumentenstatus" für sich reklamieren.

    16. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

    Erfüllungsort ist der Sitz von ROBIN MOOD. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die ROBIN MOOD die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der ROBIN MOOD und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von ROBIN MOOD sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die ROBIN MOOD berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.